Dichtheitsprüfung
Alle Entwässerungssysteme sind dicht zu erstellen und während der ganzen Nutzungsdauer muss die Dichtheit gewährleistet sein. Die Verantwortung dafür trägt der jeweilige Eigentümer.
Als Infiltration wird das Eindringen von Grundwasser in ein Abwasser-Kanalisationssystem bezeichnet. Das Eindringen von Kanalisationswasser in Grundwasser wird Exfiltration genannt. In beiden Fällen ist die Kanalisation (öffentliche oder private) an bestimmten Stellen undicht. Damit der ungewünschte Zustand behoben werden kann, muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden, um festzustellen, wo genau die undichte Stelle liegt.
Alle öffentlichen und privaten Abwasseranlagen sind regelmässig auf Funktionstüchtigkeit, Betriebssicherheit und Dichtheit zu prüfen.
Die Dichtheitsprüfung kann während der ganzen Nutzungsdauer eines Entwässerungssystems durchgeführt werden. Die gesetzlichen Anforderungen der Norm SIA 190 sowie der VSA-Richtlinie Dichtungsprüfung an Abwasseranlagen werden von uns jederzeit eingehalten. Wird ein Schaden festgestellt, so kann die Dichtheitsprüfung die Grundlage bilden für die Ausarbeitung baulicher Massnahmen zur Sanierung einer Entwässerungsanlage. Spezialisiert auf Sanierungen ist unsere Partnerfirma: AKASAN AG.
Dichtheitsprüfungen werden in drei Bereiche unterteilt: