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Dichtheitsprüfung

Alle Entwässerungssysteme sind dicht zu erstellen und während der ganzen Nutzungsdauer muss die Dichtheit gewährleistet sein. Die Verantwortung dafür trägt der jeweilige Eigentümer. 

Als Infiltration wird das Eindringen von Grundwasser in ein Abwasser-Kanalisationssystem bezeichnet. Das Eindringen von Kanalisationswasser in Grundwasser wird Exfiltration genannt. In beiden Fällen ist die Kanalisation (öffentliche oder private) an bestimmten Stellen undicht. Damit der ungewünschte Zustand behoben werden kann, muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden, um festzustellen, wo genau die undichte Stelle liegt.
Alle öffentlichen und privaten Abwasseranlagen sind regelmässig auf Funktionstüchtigkeit, Betriebssicherheit und Dichtheit zu prüfen. 

Die Dichtheitsprüfung kann während der ganzen Nutzungsdauer eines Entwässerungssystems durchgeführt werden. Die gesetzlichen Anforderungen der Norm SIA 190 sowie der VSA-Richtlinie Dichtungsprüfung an Abwasseranlagen werden von uns jederzeit eingehalten. Wird ein Schaden festgestellt, so kann die Dichtheitsprüfung die Grundlage bilden für die Ausarbeitung baulicher Massnahmen zur Sanierung einer Entwässerungsanlage. Spezialisiert auf Sanierungen ist unsere Partnerfirma: AKASAN AG.

Dichtheitsprüfungen werden in drei Bereiche unterteilt:

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Haltungsprüfung

Mit einer Haltungsprüfung können die Leitungsabschnitte, so genannte Haltungen, zwischen 2 Schächten geprüft werden.

Vorgehen: Am Ende eines Verbindungsrohres wird ein Prüfballon (Prüfblase, -kissen) eingebaut. An der Gegenseite ein Dichtballon (Dichtblase, -kissen). Der somit entstandene Hohlraum wird mit Luft oder Wasser gefüllt. Lässt die Prüfung mit Luft keine eindeutige Aussage über die Dichtheit zu, so wird eine Prüfung mit Wasser durchgeführt. Durch eine visuelle Prüfung der Wasserspiegeländerung lässt sich die Dichtheit des Leitungsabschnitts beurteilen.

Muffenprüfung

Eine Muffenprüfung (Rohrverbindungsprüfung) kommt zum Einsatz, wenn explizit eine Rohrverbindung auf deren Dichtigkeit geprüft werden soll.

Schachtprüfung

Mit der Prüfung von Abwasserschächten mittels Füllprobe können Schächte in Entwässerungssystemen auf ihre Dichtigkeit geprüft werden.

Vorgehen: Sämtliche Anschlüsse werden mit Dichtblasen verschlossen und diese mechanisch gesichert. Nach der Befüllung mit Wasser ist eine Beruhigungszeit einzuhalten. Diese bemisst sich nach der Grösse des Bauwerks und ob sich der Schacht innerhalb der Grundwasserschutzzone befindet. Die Wasserzugabe erfolgt gemäss den Formeln der gültigen Normen. Nun kann die eigentliche Prüfzeit beginnen, nach der beurteilt wird, ob ein Wasserabfluss stattgefunden hat (Schacht ist undicht) oder nicht (Schacht ist dicht).

Das Prüfprotokoll wird zusammengefasst in einem Prüfbericht abgegeben.

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